Kontroll- und Unterrichtungsrechte

§ 32 Abs. 1 Satz 3 GemO normiert eine ausdrückliche Verpflichtung des Rates, die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen. Bewirkt werden soll dadurch eine verbindliche stärkere Kontrolltätigkeit des Gemeinderats.

§ 33 Abs. 3 GemO erstreckt das Unterrichtungs- und Akteneinsichtsrecht des Rates auf alle Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung; damit werden auch Auftragsangelegenheiten erfasst. Es genügt das Verlangen eines Viertels der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder oder einer Fraktion nach Unterrichtung oder Akteneinsicht; eines Ratsbeschlusses bedarf es nicht. Voraussetzung für die Akteneinsicht ist allerdings, dass ein berechtigtes Interesse des Gemeinderats vorliegt. Auch im Umfang ist das Einsichtsrecht durch das berechtigte Interesse begrenzt. Die Prüfung des Vorliegens eines berechtigten Interesses obliegt dem Bürgermeister. § 33 Abs. 5 GemO schließt das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht aus, wenn und soweit eine besondere Geheimhaltung vorgeschrieben ist oder überwiegende schutzwürdige Interessen Betroffener entgegenstehen.

Nach § 33 Abs. 1 GemO hat der Bürgermeister den Rat über das Ergebnis überörtlicher Prüfungen zu unterrichten. Zusätzlich sind die Prüfungsmitteilungen den Ratsmitgliedern auf Verlangen auszuhändigen.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –