4. Kein Anspruch Dritter auf ein aufsichtsbehördliches Tätigwerden

Einwohner, die von einer gemeindlichen Entscheidung betroffen sind, aber auch Parteien, Ratsmitglieder oder die bei einer Mehrheitsentscheidung unterlegenen Fraktionen unternehmen häufig den Versuch, die zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten mit dem Ziel, mit Aufsichtsmitteln im Nachhinein korrigierend einzugreifen. Die staatliche Aufsicht dient nur dem Zweck, den Einklang des kommunalen Handelns oder Nichthandelns mit den den Gemeinden obliegenden Aufgaben und Pflichten zu sichern. Die Aufsicht wird ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht zum Schutz von Individualinteressen ausgeübt. Die Vorschriften über die Aufsicht begründen nur Beziehungen zwischen dem Staat und den Gemeinden. Außenstehende Dritte können daher ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde nicht erzwingen.

Zwar besteht kein Anspruch auf ein aufsichtsbehördliches Tätigwerden. Dies schließt allerdings nicht aus, dass Dritte sich mit einem formlosen Rechtsbehelf gegen gemeindliches Verhalten an die Aufsichtsbehörde wenden können. Als formloser Rechtsbehelf kommt die Aufsichtsbeschwerde in Betracht. Diese kann bei jeder für die Führung der Aufsicht über die Gemeinde zuständigen Stelle eingelegt werden mit dem Ziel, eine Überprüfung des gemeindlichen Verhaltens durchzuführen und auf die Gemeinde mit dem Ziel einer Korrektur im Sinne des Beschwerdeführers einzuwirken. Hierzu ist jedoch wegen der in der Kommunalaufsicht bestehenden Instanzenbindung nur die in § 118 Abs. 1 GemO bestimmte unmittelbare Aufsichtsbehörde befugt. Die obere und die oberste Aufsichtsbehörde (§ 118 Abs. 2 und 3 GemO) können daher grundsätzlich nicht unmittelbar gegenüber der Gemeinde tätig werden. Sie können jedoch der unmittelbaren Aufsichtsbehörde eine entsprechende Weisung erteilen. Auch wenn die Voraussetzungen für ein aufsichtsbehördliches Einschreiten vorliegen, besteht jedoch kein Anspruch auf eine aufsichtsbehördliche Maßnahme. Die Aufsichtsbehörde wird dennoch solchen Beschwerden nachgehen, in denen substantiiert ein pflichtwidriges Verhalten der Gemeinde dargelegt wird. Ob sie letztlich mit einem Aufsichtsmittel einschreitet, liegt alleine in ihrer Verantwortung.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –