2. Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

Die Zulässigkeit von Vorhaben im nicht qualifiziert beplanten Innenbereich richtet sich nach § 34 BauGB.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Bauvorhaben außerhalb des Bereiches eines qualifizierten Bebauungsplanes zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

(1)
Das Baugrundstück muss innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen.
(2)
Das geplante Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Einfügen muss sich das Bauvorhaben nach
(a)   Art und
(b)   Maß der baulichen Nutzung,
(c)   der Bauweise und
(d)   der zu überbauenden Grundstücksfläche.
(3)
Die Erschließung muss gesichert sein.
(4)
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben.
(5)
Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

§ 34 Abs. 2 BauGB ersetzt die Teilvoraussetzung (2 a) „Einfügen nach Art der baulichen Nutzung“ durch die Anwendung der Vorschriften der BauNVO, wenn sich die nähere Umgebung des geplanten Bauvorhabens einem der Baugebiete der BauNVO zuordnen lässt.

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