1.2 Fachaufsicht

Der Fachaufsicht unterliegen die Gemeinden, wenn sie Auftragsangelegenheiten wahrnehmen. Dies sind gemäß § 2 Abs. 2 GemO staatliche Aufgaben, die den Gemeinden durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes (Rechtsverordnung) zur Erfüllung nach Weisung übertragen wurden. In einer Vielzahl von Fällen hat der Staat hiervon Gebrauch gemacht und insbesondere wegen der größeren Orts- und Bürgernähe den Vollzug staatlicher Aufgaben den Gemeinden übertragen (z.B. Personenstandswesen, Meldewesen, Ordnungsverwaltung, Straßenverkehrswesen usw.). Soweit die Gemeinden Auftragsangelegenheiten wahrnehmen, werden sie funktionell wie eine staatliche Stelle tätig. Sie sind insoweit in den hierarchischen Aufbau der (unmittelbaren) Landesverwaltung eingebunden. Diese hierarchische Verwaltungsgliederung ist durch Aufsichtsbefugnisse der übergeordneten gegenüber den nachgeordneten Behörden geprägt. Fachaufsicht ist die Befugnis der sachlich übergeordneten Behörde, in einem bestimmten Aufgabenbereich (Fach) die Aufgabenerfüllung durch eine nachgeordnete Behörde zu lenken und zu überwachen. Die Fachaufsicht über die Gemeinden ist daher nicht grundsätzlich verschieden von der Fachaufsicht, die übergeordnete staatliche Behörden über nachgeordnete staatliche Behörden führen. Die Wahrnehmung der Auftragsangelegenheiten obliegt gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 GemO dem Bürgermeister. Nachgeordnete Behörde im Sinne der Behördenhierarchie ist daher die vom Bürgermeister geleitete Gemeindeverwaltung.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –