5. Gebühren

Die Gemeinden können für die Benutzung der Friedhöfe und sonstigen Bestattungseinrichtungen Gebühren nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes erheben. Die Einzelheiten über Art und Bemessung der Gebühren sind in einer besonderen Gebührenordnung festzulegen, die in Form einer Satzung erlassen wird (Friedhofsgebührensatzung). Dabei ist zu unterscheiden zwischen Benutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren. Die Benutzungsgebühren umfassen die Grabnutzungs- und Grabstellengebühr für die Überlassung einer Grabstelle, die Gebühr für die Verlängerung/Wiedererwerb des Grabnutzungsrechtes bei Wahlgräbern, die Bestattungsgebühr für die Aufbewahrung der Leichen in der Leichenhalle sowie die Friedhofsunterhaltungsgebühr zur Deckung der allgemeinen Unterhaltungs- und Verwaltungskosten.

Verwaltungsgebühren werden erhoben für die Genehmigung der Errichtung oder Veränderung eines Grabmals sowie die laufende Überprüfung der Standsicherheit des Grabmales, die Zulassung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof sowie für die Genehmigung einer Umbettung oder Ausgrabung.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –