2.1.1.3 Ergänzungssatzung

Nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB können durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden.

Es ist nicht möglich, eine Ergänzungssatzung an ein qualifiziert beplantes Gebiet anzubinden. Für die Erweiterung solcher beplanten Gebiete steht ausschließlich das Instrumentarium der (förmlichen) Bauleitplanung zur Verfügung.

Die einzelnen Außenbereichsflächen können in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nur rechtswirksam einbezogen werden, sofern die einzubeziehenden Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs (Wohnbebauung oder sonstige Bebauung) entsprechend geprägt sind. Die angrenzende Fläche muss also für die einzubeziehenden Flächen einen städtebaulichen Rahmen bilden. Das bloße Angrenzen reicht nicht aus, um eine Einbeziehung zu begründen.

Die Prägung einer unbebauten Fläche durch benachbarte Bebauung ist zwar einerseits das wesentliche Kriterium für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich. Mit „Prägung“ im Sinne von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB kann allerdings nicht das Gleiche gemeint sein, was Voraussetzung der Anwendung des § 34 BauGB ist: Weil es bei der Ergänzungssatzung um die Einbeziehung von Außenbereichsflächen geht, kann es nur um eine Prägung minderer Art gehen.

Durch die Ergänzungssatzung können nicht größere Teile des Außenbereichs undifferenziert in den Innenbereich einbezogen werden: Es darf sich nur um einzelne Außenbereichsflächen handeln, die städtebaulich sinn- und maßvoll in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden können.

§ 34 Abs. 5 Satz 4 Halbsatz 1 BauGB bestimmt, dass für die Ergänzungssatzung die Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 2 und 3 BauGB und § 9 Abs. 1 a BauGB über die Festsetzung von Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich entsprechend anzuwenden sind. Damit ist, wie beim Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in die Abwägung einzustellen.

Vorhaben auf Grundstücken, die vor Erlass der Satzung dem Außenbereich zuzuordnen waren, sind nach Erlass der Satzung hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen wie Vorhaben nach § 30 BauGB zu behandeln. Es gelten ausschließlich die in der Satzung enthaltenen naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungsfestsetzungen (Ausgleichsmaßnahmen und deren Zuordnung). Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich hingegen nach § 34 BauGB. Der Ergänzungssatzung ist eine Begründung mit den Angaben entsprechend § 2a Satz 2 Nr. 1 BauGB beizufügen, § 34 Abs. 5 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB.

Weitere Voraussetzungen für die Aufstellung einer Ergänzungssatzung und Bestimmungen für das anzuwendende Verfahren finden sich in § 34 Abs. 5 und 6 BauGB.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –