2.1.1 Die Innenbereichssatzungen

Auf die Abgrenzung des Innenbereichs (= Bebauungszusammenhang, der einem Ortsteil angehört) vom Außenbereich kann die Gemeinde beschränkt durch Satzungen Einfluss nehmen. Das Baugesetzbuch unterscheidet folgende drei Typen sog. Innenbereichssatzungen:

  • Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
  • Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB
  • Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

§ 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB stellt klar, dass die drei Satzungen miteinander verbunden werden können, ein Verbindungszwang besteht jedoch nicht. Die Satzungen bedürfen keiner Genehmigung. Alle drei Satzungen sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB).

Die Satzungen sind von der Pflicht zur förmlichen Durchführung einer Umweltprüfung befreit. Eine derartige Befreiung von den Bestimmungen über die Umweltprüfung hat ihre Grundlage in Art. 3 Abs. 3 der Plan-UP-Richtlinie. Diese Bestimmung stellt ausdrücklich die Umweltprüfung für die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene in die Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten.

Aufgrund der Nähe zur Bauleitplanung hat jedoch auch in § 34 Abs. 5 BauGB eine Angleichung an die Vorgaben des § 13 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB stattgefunden. Als Voraussetzung für die Aufstellung einer Entwicklungs- oder Ergänzungssatzung und eine nicht gegebene förmliche UP-Pflicht wird in § 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB gefordert, dass die Zulässigkeit von UP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage I zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht nicht begründet wird und nach § 34 Abs. 5 Nr. 3 BauGB keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Natura-2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzes bestehen.

Inhaltsübersicht

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –