4. Gemeinde- und Städtebund als kommunaler Waldbesitzerverband

Der Gemeinde- und Städtebund trägt der Einschätzung seiner Mitglieder bezüglich des Stellenwertes von Waldfragen dadurch umfassend Rechnung, dass er sich nicht nur als kommunaler Spitzenverband, sondern auch als der kommunale Waldbesitzerverband des Landes versteht. Er vertritt die Gesamtheit der waldbesitzenden Gemeinden und Städte gegenüber Landtag, Landesregierung, Behörden und Verbänden. Die Tätigkeit umfasst die praxisgerechte Aufbereitung von Rechtsvorschriften und Rechtsprechung sowie eine umfangreiche Beratungs- und Auskunftstätigkeit. Als Fachgremien bestehen innerhalb des Verbandes der Ausschuss für Forsten sowie der Fachbeirat „Forst und Jagd“.

Der Gemeinde- und Städtebund vertritt den rheinland-pfälzischen Körperschaftswald im Deutschen Forstwirtschaftsrat, im Gemeinsamen Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Kommunalwald - sowie im Europäischen Kommunalwaldbesitzerverband (FECOF). Die Geschäftsstelle der FECOF ist beim Gemeinde- und Städtebund ansässig.

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