1. Vertretung der Gemeinde

Vertreter der Gemeinde in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG), in der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), in der Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins (e. V.) und in der Generalversammlung einer Genossenschaft ist der Bürgermeister (§ 88 Abs. 1 Satz 1 GemO), der Gemeindebedienstete mit seiner Vertretung beauftragen kann (§ 88 Abs. 1 Satz 4 GemO). Das gilt auch für die Vertretung der Gemeinde im Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Beirat dieser juristischen Personen des Privatrechts (§ 88 Abs. 3 i. V. m. § 88 Abs. 1 Satz 1 GemO).

Soweit Beigeordnete mit eigenem Geschäftsbereich bestellt sind, vertreten sie die Gemeinde, wenn der Zweck des Unternehmens ihrem Geschäftsbereich zuzuordnen ist (§ 88 Abs. 1 Satz 2 GemO). Kann eine eindeutige Zuordnung nicht vorgenommen werden, weil der öffentliche Zweck des Unternehmens mehreren Geschäftsbereichen zuzuordnen ist, entscheidet der Bürgermeister über die Vertretung (§ 88 Abs. 1 Satz 3 GemO).

Stehen der Gemeinde mehrere Sitze in den Organen zu, so sind die weiteren Vertreter vom Gemeinderat nach dem Höchstzahlverfahren zu wählen (§ 88 Abs. 1 Satz 5 GemO). Die Stimmen der Gemeinde in den Organen können immer nur einheitlich abgegeben werden (§ 88 Abs. 2 Satz 1 GemO).

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –