3. Gemeinschaftliche Jagdbezirke

Ausgehend vom Ziel einer flächendeckenden Bejagung fasst der Gesetzgeber Grundflächen, die keinen Eigenjagdbezirk bilden, zu gemeinschaftlichen Jagdbezirken zusammen und knüpft dies an vergleichsweise geringere Voraussetzungen als beim Eigenjagdbezirk. Verlangt wird lediglich ein Zusammenhang der Grundflächen sowie eine Mindestgröße von 250 Hektar (im Ausnahmefall 225 Hektar).

Bezugseinheit ist nach § 10 Abs. 1 Satz 1 LJG die Gemeinde, und zwar im Sinne der politischen Gemeinde. Bezogen auf die jagdrechtlichen Vorschriften sind hierunter Ortsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und kreisfreie Städte zu verstehen, nicht aber Verbandsgemeinden. Im Regelfall decken sich die Grenzen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks mit den Grenzen der politischen Gemeinde. Der häufig benutzte Begriff „Gemarkung“ ist irreführend, da Gemeinden im Gefolge von Gebietsreformen katastermäßig aus mehreren Gemarkungen bestehen können.

Nach § 10 Abs. 2 LJG kann die zuständige Behörde die Teilung eines bestehenden gemeinschaftlichen Jagdbezirks zulassen, sofern dies wegen der Gestaltung des Geländes zweckmäßig ist und nach der Teilung jeder Teil im Zusammenhang mindestens 250 Hektar umfasst. Teilung im Sinne der Vorschrift bedeutet demgemäß, dass ein bestehender gemeinschaftlicher Jagdbezirk in mehrere, rechtlich selbstständige gemeinschaftliche Jagdbezirke aufgeteilt wird. Von der Teilung ist die Teilverpachtung nach § 14 Abs. 2 LJG (Bildung von sog. Jagdbögen) zu unterscheiden. Bei der Teilverpachtung bleibt der Jagdbezirk unverändert, es werden lediglich - unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen - getrennte Jagdpachtverträge für einzelne Teile des Jagdbezirks abgeschlossen.

Die Veränderung von Gemeindegrenzen wirkt sich zwangsläufig auf die Grenzen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks aus. Bei der Eingemeindung einer Gemeinde in eine andere erlischt der bisherige gemeinschaftliche Jagdbezirk der eingemeindeten Gemeinde. Es entsteht ein neuer gemeinschaftlicher Jagdbezirk der neuen Gemeinde, der entsprechend größer ist. Laufende Jagdpachtverträge werden hiervon nicht berührt.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –