1.6 Bereitstellung von Tablets durch die Gemeinde/Stadt

Immer mehr Gemeinden und Städte stellen ihren Ratsmitgliedern Tablet-PCs zur Verfügung. Die Kommune schafft dabei das Gerät an (Kauf, Leasing, Miete) und überlässt es dem Ratsmitglied auch zur privaten Nutzung. In Kombination mit dem Einsatz eines Ratsinformationssystems stellt dieses die aus Datenschutz- und IT-Sicherheitsaspekten sicherste Option im Rahmen der digitalen Ratsarbeit dar.

Seit 2015 ist die private Mitnutzung der Geräte durch die ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträger auch einkommensteuerfrei möglich. In einer Vereinbarung zwischen Kommune und Ratsmitglied können Regelungen zur Nutzung festgelegt werden. Auch sollte mit dem Versicherer Rücksprache gehalten werden, damit die Geräte über die Kommune mitversichert sind. Werden einheitliche Gerätemodelle verwendet, kann so der Aufwand für die Systemadministration begrenzt werden. Wenn die Geräte nicht von der Kommune, sondern vom jeweiligen Ratsmitglied beschafft werden, die dann einen Zuschuss erhalten, greift die einkommensteuerrechtliche Vergünstigung des § 3 Nr. 45 EStG nicht mehr. Voraussetzung für diesen ist, dass die Geräte im Eigentum der Kommune verbleiben bzw. die Kommune die Geräte least oder mietet und dann dem Ratsmitglied zur Nutzung überlässt.

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    ⌥option
    ⌘command
    8

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    ⌘command
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    ⌥option
    ⌘command
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