2. Beschränkte Ausschreibung

Im Unterschied zur öffentlichen Ausschreibung wird bei einer beschränkten Ausschreibung nur ein vorselektierter Kreis an geeigneten Bietern zu Angebotsabgabe aufgefordert. Es herrscht bei dieser Verfahrensart ein striktes Nachverhandlungsverbot. Es wird unterschieden zwischen:

a)    Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

Die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ist grundsätzlich zulässig und steht neuerdings gleichberechtigt neben der öffentlichen Ausschreibung zur Verfügung. Es handelt sich hier um ein zweistufiges Verfahren:

  1. Stufe: Teilnahmewettbewerb durch öffentliche Aufforderung zur Bewerbung
  2. Stufe: Angebotsverfahren mit den ausgewählten Bewerbern

Der Teilnahmewettbewerb wird veröffentlicht. Analog zur öffentlichen Ausschreibung erfolgt dies mit einer Bekanntmachung, bei der eine unbegrenzte Anzahl an Unternehmen zur Abgabe einer Bewerbung aufgefordert werden. Die eingegangenen Bewerbungen werden auf Einhaltung der ausgeschriebenen Eignungsanforderungen geprüft. Nach Auswahl der geeigneten Bewerber werden diese zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert.

b)    Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

Die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wird nach vorgeschriebenem Verfahren durch Aufforderung einer beschränkten Anzahl von geeigneten Unternehmen vorgenommen. Der Auftraggeber wählt zunächst drei bis fünf geeignete Unternehmen aus und fordert diese unter Beifügung einer Leistungsbeschreibung zur Angebotsabgabe auf. Die beschränkte Ausschreibung stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb dar. Sie ist nur ausnahmsweise zulässig. Die Ausnahmetatbestände sind in den §§ 3 a Abs. 2 VOB/A und 8 Abs. 3 UVgO festgelegt.

Unabhängig hiervon ist die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung bis zu nachstehenden Auftragswertgrenzen zulässig:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 80.000 Euro (netto)
  • für Bauaufträge 200.000 Euro (netto)

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