5. Besondere Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Besondere Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist das Landesuntersuchungsamt.

Das Landesuntersuchungsamt unterstützt die allgemeinen Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die sonstigen für den Vollzug gesundheits- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften zuständigen Behörden sowie die Gerichte durch Beratung und durch die Vornahme klinisch-chemischer, mikrobiologischer, immunologischer, epidemiologischer sowie hygienischer einschließlich krankenhaus- und umwelthygienischer Untersuchungen. Das Landesuntersuchungsamt bietet als besondere Einrichtung der Vorsorgemedizin flächendeckend für Rheinland-Pfalz Untersuchungen und Beratungen an und unterstützt die auf dem Gebiet des Arzneimittelrechts zuständigen Behörden durch die Untersuchung von Arzneimitteln und die Erstellung von Gutachten.

Das Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in der Fassung vom 13. November 1995 (GVBI. S. 485) hat bis zum 31. Dezember 1999 als besondere Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Medizinaluntersuchungsämter, die Genetische Beratungsstelle und das Chemische Untersuchungsamt Mainz – Arzneimittelprüfstelle – vorgesehen. Durch Art. 1 § 12 des Landesgesetzes zur Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung vom 12. Oktober 1999 (GVBI. S. 325) ist am 1. Januar 2000 im Geschäftsbereich des für die Umwelt zuständigen Ministeriums als obere Landesbehörde das Landesuntersuchungsamt mit Sitz in Koblenz errichtet worden, in das die ehemaligen besonderen Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes eingegliedert wurden.

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