I. Allgemeines

Zum 1. September 2007 ist das Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595) als Art. 1 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält ein grundsätzliches Rauchverbot in allen Einrichtungen des Bundes und im Personennahverkehr. Ferner sieht es durch eine Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz vor. Eine Änderung des Jugendschutzgesetzes verbietet es Jugendlichen unter 18 Jahren, Tabakwaren zu erwerben und in der Öffentlichkeit zu rauchen. Auch müssen Zigarettenautomaten seit dem 1. Januar 2009 technisch so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist.

Rauchen zählt zu den größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland und kann Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen und chronische Bronchitis verursachen. Auch nichtrauchende Menschen, die Tabakrauch ausgesetzt sind, haben ein Risiko. Nichtraucherschutz ist ein Aspekt des Gesundheitsschutzes und damit ein besonderes Anliegen der Gesundheitspolitik. Besonders wichtig ist, dass Familien und Menschen, die an chronischen Atemwegserkrankungen leiden, durch den Schutz vor Passivrauchbelastungen ein größeres Maß an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht wird.

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