1. Allgemeines

Der Rettungsdienst ist in Deutschland nach dem Föderalismusprinzip des Grundgesetzes Aufgabe der Länder und wird daher durch Landesgesetze geregelt. Nach dem Rettungsdienstgesetz des Landes Rheinland-Pfalz ist der Rettungsdienst eine öffentliche Aufgabe. Er hat im Rahmen der Daseinsvorsorge die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Notfall- und Krankentransportes als medizinisch-organisatorischer Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr sicherzustellen. An der Erfüllung dieser Aufgabe wirken als Sanitätsorganisationen der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., der Deutsche Rote Kreuz Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der Malteser Hilfsdienst e. V. mit. In vielen Fällen arbeiten die Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes eng mit dem Rettungsdienst zusammen. Die Schnelleinsatzgruppen (SEG Sanität) sind kleine flexible Einheiten des Katastrophenschutzes, die in der Lage sind, den Rettungsdienst Tag und Nacht, insbesondere in größeren Schadensfällen, schnell und effektiv zu unterstützen. Sie übernehmen nicht die Aufgaben des Regelrettungsdienstes und sind folglich nicht im Rettungsdienstgesetz geregelt.

Der Notfalltransport hat bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung, in der Regel mit Notarzt-, Rettungs-, Notfallkrankenwagen oder Luftfahrzeugen, in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern. Zum Notfalltransport gehört auch die Verlegung von Patienten unter intensivmedizinischen Bedingungen (Intensivtransport).

Der Krankentransport hat kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung, in der Regel mit Krankentransportwagen, zu befördern. Nicht vom Rettungsdienstgesetz erfasst ist der Transport von Personen, die während des Transportes keiner medizinischen Betreuung bedürfen (Krankenfahrten).

Auch der Rettungsdienst ist in immer stärkerem Maße von den gesellschaftlichen Veränderungen geprägt. Insbesondere der demografische Wandel und die dadurch bedingten Veränderungen der Lebens- und Arbeitswelt führen auch zu neuen Herausforderungen in der rettungsdienstlichen Versorgung der Menschen und zu nicht unerheblich steigenden Einsatzzahlen. Diesen und anderen Umständen sollen die gesetzlichen Änderungen Rechnung tragen.

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