4. Organisation des Rettungsdienstes

Das Land ist gemäß § 4 RettDG in Rettungsdienstbereiche eingeteilt, die das Gebiet mehrerer Landkreise und kreisfreier Städte ganz oder teilweise umfassen können. Für jeden Rettungsdienstbereich wird durch Rechtsverordnung eine Kreisverwaltung oder eine Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt bestimmt, die für die Durchführung des Rettungsdienstgesetzes zuständig ist (zuständige Behörde, Rettungsdienstbehörde). Das Land Rheinland-Pfalz ist zurzeit in sieben Rettungsdienstbereiche eingeteilt. Gehören zu einem Rettungsdienstbereich mehrere Landkreise und kreisfreie Städte, so haben Entscheidungen der zuständigen Behörde über die Mitwirkung der Sanitätsorganisationen, über die Leitstellen und über die Kostenpflicht im Einvernehmen mit den berührten Landkreisen und kreisfreien Städten zu erfolgen. In jedem Rettungsdienstbereich sind eine Leitstelle und die nach den örtlichen Verhältnissen erforderlichen Rettungswachen einzurichten.

Das für das Rettungswesen zuständige Ministerium erlässt einen Plan für die Organisation und für die Beschaffung von Einrichtungen des Rettungsdienstes. In dem Landesrettungsdienstplan Rheinland-Pfalz werden insbesondere die Rettungsdienstbereiche, die Standorte der Leitstellen und Rettungswachen, die Anzahl und Art der insgesamt vorzuhaltenden mobilen Rettungsmittel einschließlich der Krankenkraftwagen für die Durchführung der Intensivtransporte, die Standorte für Notarztwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge sowie die Standorte der Luftfahrzeuge festgelegt.

Eine Hauptaufgabe der zuständigen Rettungsdienstbehörde ist die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes an die anerkannten Sanitätsorganisationen, soweit diese in der Lage und bereit sind, einen ständigen Rettungsdienst zu gewährleisten (§ 5 RettDG). Für die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes an sonstige Einrichtungen, die keine Sanitätsorganisationen sind, gibt es eine Besitzstandsregelung. Die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes erfolgt im Einvernehmen mit den Verbänden der Kostenträger durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landesverband der Sanitätsorganisationen. Durch den Vertrag ist insbesondere sicherzustellen, dass die erforderliche Ausstattung und die ständige Einsatzbereitschaft der Einrichtungen sowie die reibungslose Zusammenarbeit aller im Rettungsdienst Mitwirkenden gewährleistet sind.

Zur Beratung und Unterstützung des für den Rettungsdienst zuständigen Ministeriums in Fragen des Rettungswesens ist ein Landesbeirat für das Rettungswesen gebildet worden, dem unter anderem Vertreter aus den Bereichen Rettungsdienst und Feuerwehr sowie der kommunalen Spitzenverbände angehören.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –