8. Tourismus- und Gästebeiträge

An die Stelle des früheren Fremdenverkehrsbeitrags ist mit der Neuregelung des § 12 KAG zum 1. Januar 2016 der Tourismusbeitrag getreten. Konnten früher nur ausgewählte Gemeinden den Fremdenverkehrsbeitrag einführen, so können nunmehr alle Gemeinden (auch Verbandsgemeinden), die Aufwendungen für die Tourismuswerbung und die touristischen Einrichtungen haben, den Tourismusbeitrag erheben. Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen aufgrund des Tourismus unmittelbar oder auch nur mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Hinsichtlich der mittelbaren Bevorteilung reicht es aus, dass die betreffenden Betriebsarten wichtige Voraussetzungen dafür schaffen, dass die unmittelbar bevorteilten Betriebsarten überhaupt in der Lage sind, ihrerseits Leistungen zur Deckung des Bedarfes der Touristen zu erbringen. Damit können inzwischen deutlich mehr Betriebsarten veranlagt werden, als dies bisher der Fall war, so z. B. Vermieter von Immobilien an unmittelbar bevorteilte Betriebe, Rechtsanwalts- und Steuerberatungsbüros, Handwerksbetriebe usw.

Auch der Gästebeitrag (früher Kurbeitrag) kann inzwischen von allen Gemeinden erhoben werden, was früher nur der Fall war, wenn sie mit einer Artbezeichnung nach dem Kurortegesetz anerkannt waren. Erhoben wird der Gästebeitrag für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen, nicht aber für die Tourismuswerbung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die in der Gemeinde Unterkunft nehmen, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird. Beitragspflichtig ist nicht, wer sich in der Gemeinde zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken oder bei Verwandten ohne Zahlung eines Entgeltes zum vorübergehenden Besuch aufhält.

Gästebeiträge und Tourismusbeiträge können auch nebeneinander erhoben werden (§ 12 Abs. 4 KAG). Inzwischen kann eine gewisse Tendenz dahingehend festgestellt werden, dass vermehrt anstelle von Tourismus- und Gästebeiträgen die Gemeinden stattdessen die sog. „Bettensteuer“ erheben, nachdem diese von der Rechtsprechung entspr. Bestätigung erfahren hat (vgl. hierzu Ausführungen in diesem Kapitel unter IV, Nr. 9).

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –